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Wohnriester

Die Altersvorsorge zum Immobilienkauf einsetzen

Die Baufinanzierung kann seit einigen Jahren um eine interessante Variante ergänzt werden: Das Wohnriestern - auch Eigenheimrente genannt - ermöglicht das staatlich geförderte Finanzieren einer selbst genutzten Immobilie. Dabei müssen Sie aber ein paar Rahmenbedingungen beachten.

Der Staat fördert die private Altersvorsorge mit Zuschüssen und Steuererleichterungen. Das Riestern ist dafür das Synonym geworden. Wer riestert, gleicht damit die Kürzungen bei der staatlichen Rente aus. Und seit einigen Jahren können Sie nun auch Altersvorsorge mit Ihrer selbst genutzten Immobilie betreiben. Das Wohnriestern ermöglicht das Einzahlen der Förderung in ein Riester-Annuitätendarlehen oder in einen Riester-Bausparplan.

Wohnriestern mit ein paar Bedingungen

Wie auch das "normale" Riestern, folgt auch das Wohnriestern festgelegten Rahmenbedingungen. Die wichtigsten im Überblick:

  • Ansparphase: Zuschüsse und Steuererleichterungen gibt es für das Einzahlen in das Riester-Darlehen vom Staat.
  • Wohnförderkonto: Was beim Riestern das Sparkonto ist, ist beim Wohnriestern das Wohnförderkonto. Da ein Darlehen nicht angespart, sondern nur abgezahlt werden kann, aber dennoch die gleichen steuerlichen Rahmenbedingungen gelten sollen, wird ein fiktives Wohnförderkonto eingerichtet. Auf dieses werden die geförderten Beiträge "eingezahlt" und jährlich mit zwei Prozent verzinst. In der Rentenphase ist der Endbetrag dann Grundlage für die Besteuerung.
  • Rentenphase: Mit Beginn der Rentenphase - frühstens ab dem 60. Lebensjahr und spätestens mit dem 68. Lebensjahr - werden nun Steuern auf das Wohnförderkonto fällig. Dieses Prinzip nennt sich nachgelagerte Besteuerung. Das Riester-Darlehen muss deshalb auch definitiv bis zum 68. Lebensjahr getilgt sein.
  • Einmalbesteuerung: Die Steuer wird bei der Einmalbesteuerung auf eine Schlag bezahlt. Dafür gibt es einen Rabatt von 30 Prozent. Die Immobilie darf innerhalb der kommenden 20 Jahre dann nicht veräußert werden.
  • Jährliche Besteuerung: Bis zum 85. Lebensjahr kann die Einkommenssteuer auch auf einen Teilbetrag des Wohnförderkontos gezahlt werden. Je nach Rentenphasenbeginn also auf 17 bis 25 Jahre verteilt.
  • Vergleichsrechnung: Obwohl es auf den ersten Blick so scheint, lohnt sich die Einmalbesteuerung trotz des hohen Rabatts nicht automatisch.

Staatliche Förderung fürs Wohnriestern

In der Ansparphase sorgt der Staat mit Zuschüssen und Steuerersparnis für die Attraktivität des Wohnriesterns. Konkret gibt es:

  • Je 154 Euro für den rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und den Ehepartner.
  • 185 Euro pro Kind für Kinder, die vor dem 1. Januar 2008 geboren wurden oder 300 Euro pro Kind für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden.

Dafür müssen vier Prozent, mindestens aber 60 Euro pro Jahr, des eigenen rentenversicherungspflichtigen Einkommens in das Riester-Darlehen eingezahlt werden. Maximal werden 2.100 Euro gefördert - der Förderzuschuss wird davon übrigens abgezogen.

Praxistipp

Beim Wohnriestern sollten Sie auch die Steuererleichterung in den Vertrag einzahlen, damit Sie das Darlehen schneller tilgen und sich somit die Steuerrechnung in der Rentenphase auch tatsächlich lohnt. Dazu müssen Sie kostenlose Sondertilgungen vereinbaren.

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