Die Altersvorsorge zum Immobilienkauf einsetzen
Die Baufinanzierung kann seit einigen Jahren um eine interessante Variante ergänzt werden: Das Wohnriestern - auch Eigenheimrente genannt - ermöglicht das staatlich geförderte Finanzieren einer selbst
genutzten Immobilie. Dabei müssen Sie aber ein paar Rahmenbedingungen beachten.
Der Staat fördert die private Altersvorsorge mit Zuschüssen und Steuererleichterungen. Das Riestern ist dafür das Synonym geworden. Wer riestert, gleicht damit die Kürzungen bei der staatlichen Rente aus. Und seit einigen Jahren können Sie nun auch Altersvorsorge mit Ihrer selbst genutzten Immobilie betreiben. Das Wohnriestern ermöglicht das Einzahlen der Förderung in ein Riester-Annuitätendarlehen oder in einen Riester-Bausparplan.
Wohnriestern mit ein paar Bedingungen
Wie auch das "normale" Riestern, folgt auch das Wohnriestern festgelegten Rahmenbedingungen. Die wichtigsten im Überblick:
Staatliche Förderung fürs Wohnriestern
In der Ansparphase sorgt der Staat mit Zuschüssen und Steuerersparnis für die Attraktivität des Wohnriesterns. Konkret gibt es:
Dafür müssen vier Prozent, mindestens aber 60 Euro pro Jahr, des eigenen rentenversicherungspflichtigen Einkommens in das Riester-Darlehen eingezahlt werden. Maximal werden 2.100 Euro gefördert - der Förderzuschuss wird davon übrigens abgezogen.
Praxistipp
Beim Wohnriestern sollten Sie auch die Steuererleichterung in den Vertrag einzahlen, damit Sie das Darlehen schneller tilgen und sich somit die Steuerrechnung in der Rentenphase auch tatsächlich lohnt. Dazu müssen Sie kostenlose Sondertilgungen vereinbaren.
© 11/2014, Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
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