Schuldhaftentlassung / Schuldübernahme

Was passiert mit Ihrem Hauskredit / DSL Bank Darlehen bei Scheidung oder Trennung?

Im Falle einer Scheidung oder Trennung gibt es viele Handlungsoptionen, die wiederum von den Voraussetzungen hinsichtlich Eigentum und Darlehensnehmerschaft abhängig sind. (Ist ein Ehepartner alleiniger Eigentümer oder sind beide Eigentümer der Immobilie? Sind beide Ehepartner Darlehensnehmer oder ist nur ein Ehepartner Darlehensnehmer?)

Deshalb empfehlen wir Ihnen auch, eine juristische Beratung eines Anwaltes oder Notares in Anspruch zu nehmen. 

Aus 30-jähriger Erfahrung wissen wir, dass die häufigsten realisierten Varianten die „Vermietung“, der „freihändige Verkauf“ und die „Übertragung der Miteigentumsanteile des anderen Ehegatten“ sind.

Sie vermieten die Immobilie

Vermieten Sie die Immobilie, steht der Mietertrag in der Regel beiden Ehepartnern hälftig zu. Bestehende Verbindlichkeiten werden ebenso hälftig bedient. (Die Vermietung kann sinnvoll sein, wenn Sie die Rückzahlung des Hauskredits und die damit verbundene Vorfälligkeitsentschädigung zugunsten der Bank vermeiden möchten oder von einer künftigen Wertsteigerung der Immobilie ausgehen.)

    Freihändiger Verkauf

    Sie verkaufen die Immobilie freihändig. Dazu muss eine Einigung beider Ehepartner erreicht werden. (Keiner der Miteigentümer kann gegen seinen Willen gezwungen werden, sein Eigentum freihändig zu verkaufen.)

    Sie übertragen oder übernehmen den Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten

    Sie oder Ihr Ehepartner übernehmen den Miteigentumsanteil des anderen. Der übernehmende Ehegatte wird Alleineigentümer. Der Ehepartner, der seinen Miteigentumsanteil überträgt, erhält häufig nach Abzug eventuell bestehender Schulden (Hauskredit) seinen Anteil ausbezahlt. Beide einigen sich über den Wert des Objektes und einen eventuellen Auszahlungsbetrag.

    Die DSLBank bietet Ihnen in der Regel für Ihre bestehende Immobilienfinanzierung eine Rückzahlung zu Vorzugskonditionen (Nachlass bei der Vorfälligkeitsentschädigung) an. Der vorhandene Darlehensvertrag (mit beiden Ehepartnern) wird vollständig zurückbezahlt. Der Darlehensnehmer, der nun alleiniger Eigentümer und Darlehensnehmer werden soll (und häufig im Objekt wohnen bleibt), erhält einen neuen Darlehensvertrag zu aktuellen Konditionen. Diese Art von Schuldübernahme nennen wir auch Schuldhaftentlassung. 

    In diesem Fall wenden Sie sich bitten vertrauensvoll an uns. 

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